Anwalt für Asylrecht
Anwalt für Asylrecht.
Vertretung in allen Phasen des Asylverfahrens: Vorbereitung der Anhörung, Klage und Eilrechtsschutz, Folgeantrag und europäische Zuständigkeitsverfahren.
- RechtsgrundlagenArt. 16a GG · AsylG
- Klagefrist2 Wochen, teils 1 Woche
- VerfahrenBAMF und Verwaltungsgericht
- SprachenDE · EN · KU · ES
Asylrecht im Überblick.
Das Asylrecht regelt die Voraussetzungen und das Verfahren, unter denen internationaler Schutz in Deutschland gewährt wird. Rechtsgrundlagen sind insbesondere Art. 16a GG, das Asylgesetz, die Genfer Flüchtlingskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention sowie das unmittelbar geltende europäische Asylrecht.
Das Verfahren wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführt. Zentrale Bedeutung hat die persönliche Anhörung, in der die Schutzsuchenden ihre Schutzgründe darlegen.
Gegen ablehnende Entscheidungen gelten kurze Klagefristen. Regelmäßig beträgt die Klagefrist zwei Wochen; in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen nur eine Woche.
Wir beraten und vertreten Schutzsuchende in allen Phasen des Asylverfahrens.
Was wir im Asylverfahren tun.
- Vorbereitung der Anhörung beim BAMF einschließlich der strukturierten Aufbereitung der Schutzgründe.
- Prüfung von Bescheiden auf Rechtmäßigkeit und Erfolgsaussichten einer Klage.
- Klage- und Eilverfahren gegen ablehnende Asylentscheidungen, insbesondere wenn ein gesonderter Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz erforderlich ist.
- Folgeanträge nach Abschluss eines früheren Asylverfahrens, insbesondere bei neuen Umständen, Entwicklungen oder Beweismitteln, die eine erneute Prüfung rechtfertigen können.
- Beratung in europäischen Zuständigkeits- und Überstellungsverfahren, insbesondere wenn ein anderer europäischer Staat für das Asylverfahren zuständig sein soll.
- Prüfung aufenthaltsrechtlicher Möglichkeiten während oder nach einem Asylverfahren unter Berücksichtigung der gesetzlichen Wechsel- und Sperrregelungen.
Typische Situationen.
Konstellationen, in denen Mandantinnen und Mandanten uns typischerweise ansprechen.
Vorbereitung der Anhörung
Die persönliche Anhörung ist regelmäßig ein zentraler Verfahrensabschnitt, weil dort die maßgeblichen Schutzgründe umfassend vorgetragen werden müssen.
Antrag abgelehnt
Die Klagefrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung. In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen gilt eine einwöchige Klagefrist.
Sofort vollziehbarer Bescheid
Bei bestimmten ablehnenden Asylentscheidungen hat eine Klage keine aufschiebende Wirkung. In diesen Fällen kann zusätzlich ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht erforderlich sein, um eine Abschiebung vorläufig zu verhindern. Für solche Anträge gelten teilweise Fristen von nur einer Woche.
Dublin-Verfahren
Prüfung, ob nach den europäischen Zuständigkeitsregeln ein anderer Staat für das Asylverfahren zuständig ist, und gegebenenfalls gerichtlicher Rechtsschutz gegen eine Überstellungsentscheidung.
Folgeantrag
Nach Abschluss eines früheren Asylverfahrens kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Folgeantrag gestellt werden. Ob das Schutzbegehren erneut inhaltlich geprüft wird, hängt insbesondere davon ab, ob neue erhebliche Umstände oder Erkenntnisse vorliegen.
So arbeiten wir mit Ihnen.
Ein klarer Ablauf in fünf Schritten. Sie wissen jederzeit, woran wir arbeiten und was als Nächstes passiert.
-
Erstkontakt
Sie schildern per E-Mail oder Telefon kurz, worum es geht, und übersenden die vorhandenen Unterlagen.
-
Erstberatung
Wir prüfen die Ausgangslage, mögliche Fristen und die rechtlichen Optionen.
-
Festlegung des Vorgehens
Wir besprechen die rechtlichen Möglichkeiten und legen das weitere Vorgehen fest. Dabei berücksichtigen wir insbesondere laufende Fristen und die Frage, ob kurzfristig gerichtliche Schritte erforderlich sind.
-
Vertretung
Bei Mandatierung übernehmen wir die Korrespondenz und vertreten Sie gegenüber dem BAMF und der Ausländerbehörde sowie vor dem Verwaltungsgericht.
-
Abschluss
Verwaltungsentscheidungen, gerichtliche Entscheidungen oder weitere Schritte werden mit Ihnen abgestimmt.
Was Sie zeitlich erwartet.
Im Asylrecht sind die Fristen besonders kurz. Maßgeblich sind der konkrete Bescheid und die einschlägige gesetzliche Regelung.
Die Bearbeitungsdauer variiert erheblich nach Herkunftsstaat, Verfahrensart, Fallkomplexität und Auslastung.
Klage gegen Entscheidungen nach dem Asylgesetz grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen; in bestimmten gesetzlich bestimmten Fällen eine Woche (§ 74 AsylG).
Für erforderliche Eilanträge gelten in bestimmten Fallgruppen sehr kurze Fristen von einer Woche.
Die Dauer gerichtlicher Asylverfahren hängt stark von Kammer, Herkunftsstaat, Verfahrensart und Einzelfall ab.
Bei einer Überstellungsentscheidung nach den europäischen Zuständigkeitsregeln gelten regelmäßig einwöchige Fristen für Klage und Eilantrag.
Klarheit über die Kosten.
Wir besprechen die Kosten transparent, bevor ein Mandat zustande kommt.
Erstberatung
Die Kosten der Erstberatung werden vor der Beauftragung transparent erläutert und gemeinsam vereinbart. Wird keine Vergütungsvereinbarung getroffen, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch für Verbraucher 190,00 Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer (§ 34 Abs. 1 RVG).
Für Verbraucher und ohne Vergütungsvereinbarung: 190,00 Euro zzgl. Auslagen und UStWeitere Vertretung
Für die weitere außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung, die vor Mandatserteilung besprochen wird.
Bei bestehender Rechtsschutzversicherung kann im Rahmen des Mandats eine Deckungsanfrage gestellt werden. Ob die Versicherung die Kosten übernimmt, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag.
RVG oder Vergütungsvereinbarung, vorab besprochenWas Mandantinnen und Mandanten oft fragen.
Wie läuft das Asylverfahren beim BAMF ab?
Das Asylverfahren umfasst regelmäßig die Registrierung, die Zuweisung an eine zuständige Aufnahmeeinrichtung, die Antragstellung beim BAMF, die persönliche Anhörung und die Entscheidung über den Antrag. Der genaue Ablauf kann je nach Verfahren unterschiedlich sein. Gegen eine ablehnende Entscheidung kann gerichtlicher Rechtsschutz in Betracht kommen.
Wie bereite ich mich auf die Anhörung vor?
Wichtig sind eine vollständige, wahrheitsgemäße und möglichst klare Darstellung der Schutzgründe sowie die frühzeitige Zusammenstellung vorhandener Beweismittel.
Welche Fristen gelten für eine Klage gegen einen Ablehnungsbescheid?
Grundsätzlich beträgt die Klagefrist zwei Wochen. In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen, etwa bei bestimmten Entscheidungen mit verkürztem Eilrechtsschutz, beträgt sie nur eine Woche.
Was passiert bei einer Dublin-Entscheidung?
Wird die Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates festgestellt, droht die Überstellung. Gegen eine Überstellungsentscheidung kann innerhalb einer Woche gerichtlicher Eilrechtsschutz erforderlich sein. Zu prüfen sind sämtliche unions- und menschenrechtlich relevanten Umstände des Einzelfalls, insbesondere familiäre Bindungen und mögliche Schutzdefizite im zuständigen Staat.
Kann ich einen Folgeantrag stellen?
Nach Abschluss eines früheren Asylverfahrens kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Folgeantrag gestellt werden. Ob das Schutzbegehren erneut inhaltlich geprüft wird, hängt insbesondere davon ab, ob neue erhebliche Umstände oder Erkenntnisse vorliegen. Wir prüfen die gesetzlichen Voraussetzungen und bereiten den Antrag unter Berücksichtigung der verfügbaren Nachweise vor.
Verwandte Themen.
Einschlägige Rechtsgrundlagen
- Art. 16a GG
- AsylG
- AufenthG
- GFK
- EMRK
- VO (EU) 2024/1348
- VO (EU) 2024/1351
Sprechen wir über Ihren nächsten Schritt.
Im Erstgespräch ordnen wir Ihre Situation rechtlich ein, benennen Fristen und Optionen und sagen offen, ob und wie wir Sie sinnvoll unterstützen können.
Rechtsanwalt Bas
Wrangelstraße 4, 10997 Berlin