Anwalt für Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Anwalt für Verkehrsrecht.

Unfallregulierung, Bußgeldverfahren, Fahrverbot und Fahrerlaubnis: Wir ordnen Ihre Situation frühzeitig ein, machen Ansprüche vollständig geltend und verteidigen Sie gegen unberechtigte Forderungen.

  • Einspruch Bußgeld2 Wochen ab Zustellung
  • RechtsgrundlagenStVG · OWiG · FeV
  • SchwerpunkteUnfall, Bußgeld, Fahrerlaubnis
  • SprachenDE · EN · KU · ES
Worum es geht

Verkehrsrecht im Überblick.

Ein Verkehrsunfall, ein Bußgeldbescheid oder Schwierigkeiten mit der Fahrerlaubnis können erhebliche rechtliche und persönliche Folgen haben. Die Regulierung von Unfallschäden ist rechtlich vielschichtig, im Bußgeldverfahren laufen kurze Fristen, und behördliche Maßnahmen gegen die Fahrerlaubnis können die persönliche und berufliche Mobilität stark einschränken.

Häufig unterschätzen Beteiligte, welche Ansprüche ihnen zustehen. Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall können Geschädigte grundsätzlich Ersatz der unfallbedingten Schäden verlangen. Welche Schadenspositionen im Einzelfall erstattungsfähig sind, hängt insbesondere vom Unfallhergang, der Haftungsverteilung und der konkreten Schadenssituation ab. Bei einer Haftung der Gegenseite können auch die erforderlichen Kosten der anwaltlichen Rechtsverfolgung zu den ersatzfähigen Schadenspositionen gehören.

Frist beachten

Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden (§ 67 OWiG). Ohne Einspruch wird der Bescheid rechtskräftig.

Wir unterstützen Sie dabei, die Situation frühzeitig einzuordnen, Ansprüche vollständig geltend zu machen und sich gegen unberechtigte Forderungen oder behördliche Maßnahmen zu verteidigen.

Was wir für Sie tun

Was wir im Verkehrsrecht für Sie tun.

  • Regulierung von Verkehrsunfällen gegenüber Haftpflicht- und Kaskoversicherungen.
  • Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatz-, Nutzungsausfall- und Wertminderungsansprüchen.
  • Bemessung und Geltendmachung von Schmerzensgeld.
  • Verteidigung in Bußgeldverfahren (Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht, Handynutzung).
  • Vertretung bei drohendem Fahrverbot und in Punktesachen.
  • Fragen rund um die Fahrerlaubnis: Entziehung, Neuerteilung, MPU-Anordnung.
  • Behördliche und gerichtliche Verkehrsverfahren, einschließlich Amtsgericht und Verwaltungsgericht.
Typische Anliegen

Typische Situationen.

Konstellationen, in denen Mandantinnen und Mandanten uns typischerweise ansprechen.

Unfall

Nach einem Verkehrsunfall

Als Geschädigter oder Verursacher: Regulierung mit Versicherungen, Prüfung der Haftungsquote, Durchsetzung von Schadenspositionen.

Bußgeld

Bußgeldbescheid erhalten

Prüfung des Bescheids, insbesondere der Messmethode, der Frist und der drohenden Rechtsfolgen. Einspruch grundsätzlich nur innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung (§ 67 OWiG).

Fahrverbot

Fahrverbot droht

Bei erheblichen oder wiederholten Verkehrsverstößen kann neben einem Bußgeld auch ein Fahrverbot drohen. Wir prüfen den Vorwurf sowie die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines möglichen Fahrverbots.

Fahrerlaubnis

Fahrerlaubnisentzug

Bei fehlender Fahreignung oder nach bestimmten Verkehrsstraftaten kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Wir vertreten Sie im Fahrerlaubnisverfahren und beraten Sie bei Fragen zur Neuerteilung und zu angeforderten Fahreignungsgutachten.

Versicherung

Streit mit der Versicherung

Kürzung von Schadensersatzansprüchen, Ablehnung der Regulierung, Streit über Wiederbeschaffungswert oder Reparaturkosten.

Ablauf

So arbeiten wir mit Ihnen.

Ein klarer Ablauf in fünf Schritten. Sie wissen jederzeit, woran wir arbeiten und was als Nächstes passiert.

  1. Erstkontakt

    Sie schildern per E-Mail oder Telefon kurz, worum es geht, und übersenden die vorhandenen Unterlagen.

  2. Erstberatung

    Wir prüfen die Ausgangslage, mögliche Fristen und die rechtlichen Optionen.

  3. Festlegung des Vorgehens

    Gemeinsam besprechen wir, ob zunächst eine außergerichtliche Lösung gesucht oder unmittelbar gerichtlicher Rechtsschutz in Anspruch genommen werden soll.

  4. Vertretung

    Bei Mandatierung übernehmen wir die Korrespondenz und vertreten Sie gegenüber der Gegenseite sowie vor den Gerichten.

  5. Abschluss

    Vergleichsmöglichkeiten, gerichtliche Entscheidungen oder weitere Schritte werden mit Ihnen abgestimmt.

Dauer & Fristen

Was Sie zeitlich erwartet.

Die Dauer hängt stark von der Art des Verfahrens ab. Die wichtigste Frist ist die Einspruchsfrist im Bußgeldverfahren.

Bußgeldbescheid
2 Wochen

Einspruchsfrist ab Zustellung (§ 67 OWiG). Ohne Einspruch wird der Bescheid rechtskräftig.

Unfallregulierung
Wochen bis Monate

Wie lange eine Unfallregulierung dauert, hängt insbesondere von der Haftungslage, dem Umfang des Schadens und der Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen ab. Sie kann je nach Einzelfall mehrere Wochen oder länger dauern.

Fahrerlaubnisverfahren
Mehrere Monate möglich

Die Dauer eines Fahrerlaubnisverfahrens hängt vom konkreten Verfahren, den erforderlichen Ermittlungen oder Gutachten sowie der zuständigen Behörde ab. Gegen belastende Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde können abhängig vom konkreten Verfahren Rechtsbehelfe und gegebenenfalls verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutz in Betracht kommen.

Kosten

Klarheit über die Kosten.

Wir besprechen die Kosten transparent, bevor ein Mandat zustande kommt.

Erstberatung

Die Kosten der Erstberatung werden vor der Beauftragung transparent erläutert und gemeinsam vereinbart. Wird keine Vergütungsvereinbarung getroffen, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch für Verbraucher 190,00 Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer (§ 34 Abs. 1 RVG).

Für Verbraucher und ohne Vergütungsvereinbarung: 190,00 Euro zzgl. Auslagen und USt

Weitere Vertretung

Bei einer Haftung der Gegenseite können die erforderlichen Kosten der anwaltlichen Rechtsverfolgung zu den ersatzfähigen Schadenspositionen gehören.

Für die weitere außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung, die vor Mandatserteilung besprochen wird.

Bei bestehender Rechtsschutzversicherung kann im Rahmen des Mandats eine Deckungsanfrage gestellt werden. Ob die Versicherung die Kosten übernimmt, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag.

RVG oder Vergütungsvereinbarung, vorab besprochen
Häufige Fragen

Was Mandantinnen und Mandanten oft fragen.

Was tun nach einem Verkehrsunfall?

Unfallstelle sichern, Beweise sichern – etwa durch Fotos und die Kontaktdaten von Zeugen – und keine vorschnellen Erklärungen zur Schuld abgeben. Bei Personenschäden, unklarer Unfalllage oder erheblichen Schäden kann es sinnvoll sein, die Polizei hinzuzuziehen. Anschließend ist eine anwaltliche Prüfung sinnvoll, um etwaige Ansprüche geltend zu machen.

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Ob ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid sinnvoll ist, hängt vom konkreten Tatvorwurf, der Beweislage und den drohenden Rechtsfolgen ab. Eine anwaltliche Prüfung kann insbesondere bei drohenden Punkten oder einem Fahrverbot sinnvoll sein. Die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.

Wer trägt die Anwaltskosten im Verkehrsrecht?

Bei einer Haftung der Gegenseite können die erforderlichen Kosten der anwaltlichen Rechtsverfolgung zu den ersatzfähigen Schadenspositionen gehören. In Bußgeld- und Fahrerlaubnisverfahren kann je nach Vertrag eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen. Wir klären die Deckung vorab.

Wie kann ich ein Fahrverbot abwenden?

Ob von einem Fahrverbot ausnahmsweise abgesehen werden kann, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Wir prüfen sowohl den Tatvorwurf als auch die persönlichen und beruflichen Folgen eines Fahrverbots, zum Beispiel einen drohenden Arbeitsplatzverlust und beurteilen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Eine sorgfältige Darlegung im Verfahren ist entscheidend.

Was ist eine MPU und wann wird sie angeordnet?

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung kann insbesondere bei Zweifeln an der Fahreignung relevant werden, etwa im Zusammenhang mit Alkohol, Drogen oder bestimmten Fahrerlaubnisverfahren. Bei acht oder mehr Punkten im Fahreignungs-Bewertungssystem sieht das Gesetz die Entziehung der Fahrerlaubnis vor. Ob und unter welchen Voraussetzungen für eine spätere Neuerteilung ein Gutachten erforderlich ist, richtet sich nach dem jeweiligen Fall.

Erstberatung

Sprechen wir über Ihren nächsten Schritt.

Im Erstgespräch ordnen wir Ihre Situation rechtlich ein, benennen Fristen und Optionen und sagen offen, ob und wie wir Sie sinnvoll unterstützen können.

Telefon: +49 179 1439679
Adresse:
Rechtsanwalt Bas
Wrangelstraße 4, 10997 Berlin
Sprachen: Deutsch, Englisch, Kurdisch und Spanisch