Anwalt für Mietrecht
Anwalt für Mietrecht.
Beratung für Mieterinnen, Mieter sowie private und institutionelle Vermieter: bei Kündigung, Mängeln, Betriebskosten, Mieterhöhung und Kaution. Außergerichtlich und vor den Zivilgerichten.
- FürMieter und Vermieter
- RechtsgrundlageBGB §§ 535 ff.
- GerichteAmts- und Landgerichte
- SprachenDE · EN · KU · ES
Mietrecht im Überblick.
Streit über eine Kündigung, Mängel der Wohnung, hohe Betriebskostenabrechnungen oder eine Mieterhöhung kann ein Mietverhältnis schnell belasten. Für Mieter wie für Vermieter stellt sich häufig die Frage, welche Rechte tatsächlich bestehen und wie sich ein Konflikt sinnvoll und wirtschaftlich lösen lässt.
Das Mietrecht ist stark von Rechtsprechung geprägt: Viele der zentralen Regeln des BGB (§§ 535 ff.) werden durch Urteile des Bundesgerichtshofs weiter konkretisiert. Ob ein Anspruch besteht oder eine bestimmte Maßnahme zulässig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Mietverhältnis und den konkreten Umständen des Einzelfalls.
Wir beraten Mieterinnen und Mieter sowie private und institutionelle Vermieter bei allen mietrechtlichen Fragen, außergerichtlich und vor den zuständigen Zivilgerichten.
Was wir im Mietrecht für Sie tun.
- Prüfung und Gestaltung von Wohnraum- und Gewerberaummietverträgen.
- Prüfung und Reaktion auf ordentliche und außerordentliche Kündigungen.
- Anzeige, Bewertung und Durchsetzung von Mängeln der Mietsache.
- Berechnung und Durchsetzung berechtigter Mietminderungen.
- Prüfung von Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen einschließlich Einsicht in die Belege.
- Prüfung und Reaktion auf Mieterhöhungsverlangen (Kappungsgrenze, Mietpreisbremse).
- Räumungs- und Herausgabeverfahren.
- Rückforderung, Verrechnung und Abrechnung der Mietkaution.
Typische Situationen.
Konstellationen, in denen Mandantinnen und Mandanten uns typischerweise ansprechen.
Kündigung erhalten
Prüfung, ob die Kündigung form- und fristgerecht sowie inhaltlich berechtigt ist. Insbesondere bei Eigenbedarfskündigungen sorgfältige Prüfung der behaupteten Nutzungsabsicht.
Mängel in der Wohnung
Feuchtigkeit, Schimmel, Heizungsausfall oder Baulärm. Rechtssichere Anzeige, Mangelbeseitigung und gegebenenfalls Mietminderung.
Betriebskostenabrechnung
Prüfung der Abrechnung auf formale und rechnerische Richtigkeit. Bei Wohnraummietverhältnissen muss die Betriebskostenabrechnung dem Mieter grundsätzlich spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden (§ 556 Abs. 3 BGB).
Mieterhöhungsverlangen
Prüfung, ob die Erhöhung der Miete zulässig ist. Dies kann an formellen oder materiellen Gründen scheitern.
Kaution nicht zurück
Rückforderung der Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses. Der Vermieter darf eine angemessene Prüfungsfrist nutzen.
So arbeiten wir mit Ihnen.
Ein klarer Ablauf in fünf Schritten. Sie wissen jederzeit, woran wir arbeiten und was als Nächstes passiert.
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Erstkontakt
Sie schildern per E-Mail oder Telefon kurz, worum es geht, und übersenden die vorhandenen Unterlagen.
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Erstberatung
Wir prüfen die Ausgangslage, mögliche Fristen und die rechtlichen Optionen.
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Festlegung des Vorgehens
Gemeinsam besprechen wir, ob zunächst eine außergerichtliche Lösung gesucht oder unmittelbar gerichtlicher Rechtsschutz in Anspruch genommen werden soll.
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Vertretung
Bei Mandatierung übernehmen wir die Korrespondenz und vertreten Sie gegenüber der Gegenseite sowie vor den Zivilgerichten.
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Abschluss
Vergleichsmöglichkeiten, gerichtliche Entscheidungen oder weitere Schritte werden mit Ihnen abgestimmt.
Was Sie zeitlich erwartet.
Im Mietrecht gelten je nach Anliegen unterschiedliche gesetzliche Fristen. Die wichtigsten im Überblick:
Frist des Vermieters zur Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Einwendungen des Mieters innerhalb von 12 Monaten nach Zugang.
Bei unbefristeten Wohnraummietverhältnissen 3 Monate zum Monatsende (§ 573c BGB), unabhängig von der Wohndauer.
Ordentliche Kündigung von Wohnraum bei berechtigtem Interesse: 3 Monate bei einer Wohndauer bis 5 Jahre, 6 Monate bis 8 Jahre, 9 Monate ab 8 Jahren (§ 573c BGB).
Um eine überhöhte Miete zurückzufordern, ist eine Rüge gegenüber dem Vermieter erforderlich (§ 556g BGB).
Rückgabe nach Ende des Mietverhältnisses in angemessener Frist zur Prüfung offener Ansprüche.
Die Dauer eines Räumungsverfahrens hängt erheblich vom Einzelfall, der Auslastung des Gerichts und dem weiteren Verfahrensverlauf ab.
Klarheit über die Kosten.
Wir besprechen die Kosten transparent, bevor ein Mandat zustande kommt.
Erstberatung
Die Kosten der Erstberatung werden vor der Beauftragung transparent erläutert und gemeinsam vereinbart. Wird keine Vergütungsvereinbarung getroffen, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch für Verbraucher 190,00 Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer (§ 34 Abs. 1 RVG).
Für Verbraucher und ohne Vergütungsvereinbarung: 190,00 Euro zzgl. Auslagen und UStWeitere Vertretung
Für die weitere außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung, die vor Mandatserteilung besprochen wird.
Bei bestehender Rechtsschutzversicherung kann im Rahmen des Mandats eine Deckungsanfrage gestellt werden. Ob die Versicherung die Kosten übernimmt, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag.
RVG oder Vergütungsvereinbarung, vorab besprochenWas Mandantinnen und Mandanten oft fragen.
Welche Frist gilt für eine Mietminderung?
Die Minderung tritt kraft Gesetzes ab Vorliegen des Mangels ein. Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, der Mieter muss den Mangel dem Vermieter aber unverzüglich anzeigen (§ 536c BGB). Eine unterlassene Anzeige kann die Rechte des Mieters insbesondere für den Zeitraum einschränken, in dem der Vermieter wegen der fehlenden Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte.
Wie hoch darf eine Mieterhöhung sein?
In Gebieten mit Kappungsgrenzenverordnung (in Berlin gilt eine Kappungsgrenze) höchstens 15 Prozent innerhalb von drei Jahren. Zusätzlich darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten werden (§ 558 Abs. 1 BGB). Bei geltender Mietpreisbremse gelten weitere Einschränkungen für Wiedervermietungen.
Was tun bei einer fristlosen Kündigung?
Bei einer außerordentlichen Kündigung sind die Kündigungsgründe zu prüfen, in der Regel ein wichtiger Grund (§ 543 BGB). Bei Zahlungsverzug kann eine sogenannte Schonfristzahlung die fristlose Kündigung binnen zwei Monaten nach Rechtshängigkeit einer Räumungsklage unwirksam machen (§ 569 Abs. 3 BGB). Davon unberührt bleibt eine gleichzeitig ausgesprochene ordentliche Kündigung, die getrennt zu prüfen ist.
Wann bekomme ich meine Mietkaution zurück?
Nach Rückgabe der Wohnung und Ablauf einer angemessenen Prüfungsfrist des Vermieters. Diese darf einige Monate dauern. Bei einer noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung kann eine anteilige Einbehaltung zulässig sein.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung Mietrechtsstreitigkeiten?
Das hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab, insbesondere davon, ob ein Mietrechtsschutz vereinbart ist. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung kann im Rahmen des Mandats eine Deckungsanfrage gestellt werden.
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Sprechen wir über Ihren nächsten Schritt.
Im Erstgespräch ordnen wir Ihre Situation rechtlich ein, benennen Fristen und Optionen und sagen offen, ob und wie wir Sie sinnvoll unterstützen können.
Rechtsanwalt Bas
Wrangelstraße 4, 10997 Berlin