Anwalt für Familiennachzug

Familiennachzug

Anwalt für Familiennachzug.

Ehegatten, Kinder und Eltern: Vorbereitung des Visumantrags, Vertretung gegenüber der Auslandsvertretung und im weiteren Verfahren nach der Einreise.

  • Rechtsgrundlage§§ 27 bis 36a AufenthG
  • VerfahrenVisum und Aufenthaltserlaubnis
  • VertretungBerlin und bundesweit
  • SprachenDE · EN · KU · ES
Worum es geht

Familiennachzug im Überblick.

Der Familiennachzug erlaubt Ehegatten, Kindern und in bestimmten Fällen Eltern und weiteren Familienangehörigen den Aufenthalt in Deutschland zum Zweck der Herstellung oder Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft. Die Voraussetzungen ergeben sich aus den §§ 27 bis 36a AufenthG.

Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nachdem, zu welcher Person der Nachzug erfolgt. Je nach Fall können insbesondere ein geeigneter Aufenthaltstitel der Bezugsperson, gesicherter Lebensunterhalt, ausreichender Wohnraum und beim Ehegattennachzug einfache Deutschkenntnisse erforderlich sein. Das Gesetz sieht zahlreiche Ausnahmen und Erleichterungen vor, unter anderem beim Nachzug zu bestimmten Fachkräften und Schutzberechtigten sowie in gesetzlich geregelten Ausnahme- und Härtefällen.

Wir beraten und vertreten Sie bei der Vorbereitung des Visumantrags in der Auslandsvertretung und im weiteren Verfahren nach der Einreise.

Was wir für Sie tun

Was wir für den Familiennachzug tun.

  • Ehegattennachzug nach §§ 28, 29 und 30 AufenthG einschließlich Prüfung der Voraussetzungen von Sprachkenntnissen, Lebensunterhalt, Wohnraum und gesetzlichen Ausnahmen.
  • Kindernachzug (§ 32 AufenthG) unter Beachtung der Altersgrenzen.
  • Elternnachzug nach § 36 AufenthG, insbesondere zu minderjährigen Schutzberechtigten und unter den Voraussetzungen des § 36 Abs. 3 zu bestimmten Fachkräften, sowie Nachzug sonstiger Familienangehöriger bei außergewöhnlicher Härte.
  • Vertretung im Visumverfahren gegenüber der Auslandsvertretung.
  • Klage gegen ablehnende Bescheide vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
Typische Anliegen

Typische Situationen.

Konstellationen, in denen Mandantinnen und Mandanten uns typischerweise ansprechen.

Ehegatten

Ehegattennachzug zum in Deutschland lebenden Partner

Vorbereitung des Visumantrags und Prüfung der einschlägigen Voraussetzungen.

Kinder

Nachzug minderjähriger Kinder

Grundsätzlich setzt der Kindernachzug voraus, dass das Kind minderjährig und ledig ist. Hat das Kind das 16. Lebensjahr bereits vollendet und verlegt es seinen Lebensmittelpunkt nicht gemeinsam mit den Eltern oder dem allein personensorgeberechtigten Elternteil nach Deutschland, gelten zusätzliche Anforderungen an Sprache oder Integrationsprognose.

Eltern

Elternnachzug

§ 36 AufenthG enthält verschiedene Fälle des Elternnachzugs. § 36 Abs. 1 betrifft insbesondere Eltern bestimmter minderjähriger Schutzberechtigter, wenn sich kein personensorgeberechtigter Elternteil in Deutschland aufhält. Daneben eröffnet § 36 Abs. 3 unter besonderen Voraussetzungen einen Eltern- und Schwiegerelternnachzug zu bestimmten Fachkräften.

Härtefall

Härtefall

§ 36 Abs. 2 AufenthG: Nachzug sonstiger Familienangehöriger nur zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte.

Ablauf

So arbeiten wir mit Ihnen.

Ein klarer Ablauf in fünf Schritten. Sie wissen jederzeit, woran wir arbeiten und was als Nächstes passiert.

  1. Erstkontakt

    Sie schildern per E-Mail oder Telefon kurz, worum es geht, und übersenden die vorhandenen Unterlagen.

  2. Erstberatung

    Wir prüfen die Ausgangslage, mögliche Fristen und die rechtlichen Optionen.

  3. Festlegung des Vorgehens

    Gemeinsam besprechen wir, ob zunächst eine außergerichtliche Lösung gesucht oder unmittelbar gerichtlicher Rechtsschutz in Anspruch genommen werden soll.

  4. Vertretung

    Bei Mandatierung übernehmen wir die Korrespondenz und vertreten Sie gegenüber der Ausländerbehörde sowie vor dem Verwaltungsgericht.

  5. Abschluss

    Verwaltungsentscheidungen, gerichtliche Entscheidungen oder weitere Schritte werden mit Ihnen abgestimmt.

Dauer & Fristen

Was Sie zeitlich erwartet.

Visumverfahren
Teilweise bis zu 12 Monate

Die Bearbeitungsdauer variiert erheblich nach Auslandsvertretung, Verfahrensart, Terminverfügbarkeit und Vollständigkeit der Unterlagen.

Rechtsbehelf nach Ablehnung
Kurze Fristen

Nach einer Ablehnung gelten regelmäßig kurze Rechtsbehelfsfristen. Welche Klage- oder sonstige Rechtsbehelfsfrist gilt, ergibt sich aus dem konkreten Bescheid und seiner Rechtsbehelfsbelehrung.

Gerichtliches Verfahren
Teilweise 12 bis 24 Monate

Die Dauer eines gerichtlichen Verfahrens hängt von der Kammer, dem Streitgegenstand und der Verfahrenslage ab.

Kosten

Klarheit über die Kosten.

Wir besprechen die Kosten transparent, bevor ein Mandat zustande kommt.

Erstberatung

Die Kosten der Erstberatung werden vor der Beauftragung transparent erläutert und gemeinsam vereinbart. Wird keine Vergütungsvereinbarung getroffen, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch für Verbraucher 190,00 Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer (§ 34 Abs. 1 RVG).

Für Verbraucher und ohne Vergütungsvereinbarung: 190,00 Euro zzgl. Auslagen und USt

Weitere Vertretung

Für die weitere außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung, die vor Mandatserteilung besprochen wird.

Bei bestehender Rechtsschutzversicherung kann im Rahmen des Mandats eine Deckungsanfrage gestellt werden. Ob die Versicherung die Kosten übernimmt, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag.

RVG oder Vergütungsvereinbarung, vorab besprochen
Häufige Fragen

Was Mandantinnen und Mandanten oft fragen.

Welche Voraussetzungen gelten für den Ehegattennachzug?

Die Voraussetzungen hängen insbesondere davon ab, welchen Aufenthaltsstatus der in Deutschland lebende Ehegatte besitzt. Je nach Fall sind unter anderem ein geeigneter Aufenthaltstitel, Lebensunterhalt, Wohnraum und einfache Deutschkenntnisse erforderlich; das Gesetz sieht zahlreiche Ausnahmen vor.

Können Eltern zu ihrem volljährigen Kind ziehen?

Bei volljährigen Kindern ist ein Elternnachzug grundsätzlich nur in besonderen gesetzlichen Konstellationen möglich. Neben § 36 Abs. 2 AufenthG bei außergewöhnlicher Härte kann seit 2024 insbesondere § 36 Abs. 3 AufenthG für Eltern bestimmter Fachkräfte einschlägig sein.

Welche Rolle spielt der Sprachnachweis A1?

Beim Ehegattennachzug ist in der Regel ein Nachweis einfacher Deutschkenntnisse erforderlich. Das Gesetz sieht mehrere Ausnahmen vor, unter anderem beim Nachzug zu bestimmten Fachkräften und Inhabern einer Blauen Karte EU, bei Krankheit oder Behinderung sowie wenn Bemühungen um den Spracherwerb vor der Einreise im Einzelfall nicht möglich oder nicht zumutbar sind.

Was ist ein Härtefall nach § 36 Abs. 2 AufenthG?

Eine außergewöhnliche Härte kann vorliegen, wenn die Verweigerung des Familiennachzugs aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls zu Belastungen führt, die deutlich über die typischen Folgen einer räumlichen Trennung hinausgehen. Die Voraussetzungen sind eng und stets im Einzelfall zu prüfen.

Wie lange dauert ein Visumverfahren?

Die Dauer kann je nach Auslandsvertretung und Fallgestaltung erheblich variieren. Auch die Terminvergabe kann zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen.

Erstberatung

Sprechen wir über Ihren nächsten Schritt.

Im Erstgespräch ordnen wir Ihre Situation rechtlich ein, benennen Fristen und Optionen und sagen offen, ob und wie wir Sie sinnvoll unterstützen können.

Telefon: +49 179 1439679
Adresse:
Rechtsanwalt Bas
Wrangelstraße 4, 10997 Berlin
Sprachen: Deutsch, Englisch, Kurdisch und Spanisch