Anwalt für Familiennachzug
Anwalt für Familiennachzug.
Ehegatten, Kinder und Eltern: Vorbereitung des Visumantrags, Vertretung gegenüber der Auslandsvertretung und im weiteren Verfahren nach der Einreise.
- Rechtsgrundlage§§ 27 bis 36a AufenthG
- VerfahrenVisum und Aufenthaltserlaubnis
- VertretungBerlin und bundesweit
- SprachenDE · EN · KU · ES
Familiennachzug im Überblick.
Der Familiennachzug erlaubt Ehegatten, Kindern und in bestimmten Fällen Eltern und weiteren Familienangehörigen den Aufenthalt in Deutschland zum Zweck der Herstellung oder Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft. Die Voraussetzungen ergeben sich aus den §§ 27 bis 36a AufenthG.
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nachdem, zu welcher Person der Nachzug erfolgt. Je nach Fall können insbesondere ein geeigneter Aufenthaltstitel der Bezugsperson, gesicherter Lebensunterhalt, ausreichender Wohnraum und beim Ehegattennachzug einfache Deutschkenntnisse erforderlich sein. Das Gesetz sieht zahlreiche Ausnahmen und Erleichterungen vor, unter anderem beim Nachzug zu bestimmten Fachkräften und Schutzberechtigten sowie in gesetzlich geregelten Ausnahme- und Härtefällen.
Wir beraten und vertreten Sie bei der Vorbereitung des Visumantrags in der Auslandsvertretung und im weiteren Verfahren nach der Einreise.
Was wir für den Familiennachzug tun.
- Ehegattennachzug nach §§ 28, 29 und 30 AufenthG einschließlich Prüfung der Voraussetzungen von Sprachkenntnissen, Lebensunterhalt, Wohnraum und gesetzlichen Ausnahmen.
- Kindernachzug (§ 32 AufenthG) unter Beachtung der Altersgrenzen.
- Elternnachzug nach § 36 AufenthG, insbesondere zu minderjährigen Schutzberechtigten und unter den Voraussetzungen des § 36 Abs. 3 zu bestimmten Fachkräften, sowie Nachzug sonstiger Familienangehöriger bei außergewöhnlicher Härte.
- Vertretung im Visumverfahren gegenüber der Auslandsvertretung.
- Klage gegen ablehnende Bescheide vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
Typische Situationen.
Konstellationen, in denen Mandantinnen und Mandanten uns typischerweise ansprechen.
Ehegattennachzug zum in Deutschland lebenden Partner
Vorbereitung des Visumantrags und Prüfung der einschlägigen Voraussetzungen.
Nachzug minderjähriger Kinder
Grundsätzlich setzt der Kindernachzug voraus, dass das Kind minderjährig und ledig ist. Hat das Kind das 16. Lebensjahr bereits vollendet und verlegt es seinen Lebensmittelpunkt nicht gemeinsam mit den Eltern oder dem allein personensorgeberechtigten Elternteil nach Deutschland, gelten zusätzliche Anforderungen an Sprache oder Integrationsprognose.
Elternnachzug
§ 36 AufenthG enthält verschiedene Fälle des Elternnachzugs. § 36 Abs. 1 betrifft insbesondere Eltern bestimmter minderjähriger Schutzberechtigter, wenn sich kein personensorgeberechtigter Elternteil in Deutschland aufhält. Daneben eröffnet § 36 Abs. 3 unter besonderen Voraussetzungen einen Eltern- und Schwiegerelternnachzug zu bestimmten Fachkräften.
Härtefall
§ 36 Abs. 2 AufenthG: Nachzug sonstiger Familienangehöriger nur zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte.
So arbeiten wir mit Ihnen.
Ein klarer Ablauf in fünf Schritten. Sie wissen jederzeit, woran wir arbeiten und was als Nächstes passiert.
-
Erstkontakt
Sie schildern per E-Mail oder Telefon kurz, worum es geht, und übersenden die vorhandenen Unterlagen.
-
Erstberatung
Wir prüfen die Ausgangslage, mögliche Fristen und die rechtlichen Optionen.
-
Festlegung des Vorgehens
Gemeinsam besprechen wir, ob zunächst eine außergerichtliche Lösung gesucht oder unmittelbar gerichtlicher Rechtsschutz in Anspruch genommen werden soll.
-
Vertretung
Bei Mandatierung übernehmen wir die Korrespondenz und vertreten Sie gegenüber der Ausländerbehörde sowie vor dem Verwaltungsgericht.
-
Abschluss
Verwaltungsentscheidungen, gerichtliche Entscheidungen oder weitere Schritte werden mit Ihnen abgestimmt.
Was Sie zeitlich erwartet.
Die Bearbeitungsdauer variiert erheblich nach Auslandsvertretung, Verfahrensart, Terminverfügbarkeit und Vollständigkeit der Unterlagen.
Nach einer Ablehnung gelten regelmäßig kurze Rechtsbehelfsfristen. Welche Klage- oder sonstige Rechtsbehelfsfrist gilt, ergibt sich aus dem konkreten Bescheid und seiner Rechtsbehelfsbelehrung.
Die Dauer eines gerichtlichen Verfahrens hängt von der Kammer, dem Streitgegenstand und der Verfahrenslage ab.
Klarheit über die Kosten.
Wir besprechen die Kosten transparent, bevor ein Mandat zustande kommt.
Erstberatung
Die Kosten der Erstberatung werden vor der Beauftragung transparent erläutert und gemeinsam vereinbart. Wird keine Vergütungsvereinbarung getroffen, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch für Verbraucher 190,00 Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer (§ 34 Abs. 1 RVG).
Für Verbraucher und ohne Vergütungsvereinbarung: 190,00 Euro zzgl. Auslagen und UStWeitere Vertretung
Für die weitere außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung, die vor Mandatserteilung besprochen wird.
Bei bestehender Rechtsschutzversicherung kann im Rahmen des Mandats eine Deckungsanfrage gestellt werden. Ob die Versicherung die Kosten übernimmt, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag.
RVG oder Vergütungsvereinbarung, vorab besprochenWas Mandantinnen und Mandanten oft fragen.
Welche Voraussetzungen gelten für den Ehegattennachzug?
Die Voraussetzungen hängen insbesondere davon ab, welchen Aufenthaltsstatus der in Deutschland lebende Ehegatte besitzt. Je nach Fall sind unter anderem ein geeigneter Aufenthaltstitel, Lebensunterhalt, Wohnraum und einfache Deutschkenntnisse erforderlich; das Gesetz sieht zahlreiche Ausnahmen vor.
Können Eltern zu ihrem volljährigen Kind ziehen?
Bei volljährigen Kindern ist ein Elternnachzug grundsätzlich nur in besonderen gesetzlichen Konstellationen möglich. Neben § 36 Abs. 2 AufenthG bei außergewöhnlicher Härte kann seit 2024 insbesondere § 36 Abs. 3 AufenthG für Eltern bestimmter Fachkräfte einschlägig sein.
Welche Rolle spielt der Sprachnachweis A1?
Beim Ehegattennachzug ist in der Regel ein Nachweis einfacher Deutschkenntnisse erforderlich. Das Gesetz sieht mehrere Ausnahmen vor, unter anderem beim Nachzug zu bestimmten Fachkräften und Inhabern einer Blauen Karte EU, bei Krankheit oder Behinderung sowie wenn Bemühungen um den Spracherwerb vor der Einreise im Einzelfall nicht möglich oder nicht zumutbar sind.
Was ist ein Härtefall nach § 36 Abs. 2 AufenthG?
Eine außergewöhnliche Härte kann vorliegen, wenn die Verweigerung des Familiennachzugs aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls zu Belastungen führt, die deutlich über die typischen Folgen einer räumlichen Trennung hinausgehen. Die Voraussetzungen sind eng und stets im Einzelfall zu prüfen.
Wie lange dauert ein Visumverfahren?
Die Dauer kann je nach Auslandsvertretung und Fallgestaltung erheblich variieren. Auch die Terminvergabe kann zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen.
Verwandte Themen.
Einschlägige Rechtsgrundlagen
- §§ 5, 6 AufenthG
- §§ 27 bis 36a AufenthG
- § 104 Abs. 14 AufenthG
Aufenthaltsrecht
Erteilung, Verlängerung und Zweckwechsel von Aufenthaltstiteln.
Mehr erfahrenArbeitsvisum und Fachkräfte
Fachkräfte, Blaue Karte EU, Chancenkarte und beschleunigtes Verfahren.
Mehr erfahrenEinbürgerung
Anspruch nach § 10 StAG, Ehegatten, Miteinbürgerung und Mehrstaatigkeit.
Mehr erfahrenSprechen wir über Ihren nächsten Schritt.
Im Erstgespräch ordnen wir Ihre Situation rechtlich ein, benennen Fristen und Optionen und sagen offen, ob und wie wir Sie sinnvoll unterstützen können.
Rechtsanwalt Bas
Wrangelstraße 4, 10997 Berlin